
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch wenn für manche von uns die Ferienzeit angebrochen ist, sind die Sommermonate traditionell eine nicht minder arbeitsintensive Phase, die von Urlaubsvertretungen, Budgetverhandlungen, diversen Kongressplanungen und anderen administrativen Vorbereitungen für die zweite Jahreshälfte geprägt ist.
Zwei wichtige Themen, die unsere Gesellschaft in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt haben, stehen so auch vor dem Abschluss.
Zum einen ist dies das Rasterzeugnis Radiologie, das entscheidende Bedeutung für die zukünftige Ausrichtung der Facharzt-Ausbildung in unserem Fach hat. Nach dem bereits im Jahr 2023 getätigten Wunsch nach Adaptierung der Inhalte, der aber bislang nicht von der ÖÄK umgesetzt wurde, haben wir uns entschlossen, neuerlich Anpassungen vorzunehmen, um neuen und essentiellen Entwicklungen in unserem Fach gerecht zu werden.
So sind in unserem rezenten Vorschlag die Grundausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten, Kenntnisse/Erfahrungen in der Hybridbildgebung, aber auch essenzielle Ausbildungsinhalte im klinischen Patientenmanagement (Strahlenschutz, MR-Sicherheit, peri-interventionelle medikamentöse Therapie, Sedierungstechniken, klinische Boards) enthalten, die unsere Ausbildung noch patientenzentrierter gestalten sollen. Auch wurde in unserem Vorschlag die „Feingranulierung“ der erforderlichen Fallzahlen verlassen, um die Bestätigung der erforderlichen Richtfallzahlen, nicht Mindestzahlen sic (!), weniger aufwendig gestalten zu können und die Ausbildung auch in kleineren Abteilungen weiterhin sicherzustellen. Wesentlicher Teil unseres neuen Vorschlags ist zusätzlich die Anrechenbarkeit der überzähligen Richtfallzahlen aus der Grundausbildung auch für die Sonderfachausbildung bzw. zwischen den einzelnen gewählten Modulen. Seitens der ÖÄK wurde versichert, die Änderungswünsche für alle medizinischen Sonderfächer im Jahr 2026 in Angriff zu nehmen.
Zum anderen steht auch die Neuauflage des Strukturplans Gesundheit (inkl. Großgeräteplan) vor der Umsetzung. In diesem wurden bis dato einige unserer Forderungen der letzten Jahre, wie z.B. die großzügigere Definition von „Funktionsgeräten“, nicht berücksichtigt. Zukunftsrelevant ist die Etablierung der Interventionellen Radiologie im Leistungskatalog und in der Strukturmatrix, wie z.B. die zwingend erforderliche Vorhaltung einer interventionell-radiologischen Versorgung in onkologischen Schwerpunkten/Zentren bzw. Gefäßschwerpunkten/-Zentren oder die Erweiterung tagesklinischer interventioneller Leistungen. Inwieweit aber der Wert des neuen Strukturplan Gesundheit im österreichischen Gesundheitssystem durch aktuelle Entwicklungen im Burgenland weiter Bestand hat, ist jedenfalls zu beobachten.
Vor diesem spannenden Hintergrund darf ich Ihnen abschließend einen schönen und erholsamen Sommer wünschen und freue mich, möglichst viele von Ihnen zum gemeinsamen Österreichisch-Bayerischen Röntgenkongress in Salzburg begrüßen zu dürfen. Dieses Zusammentreffen mit großer Beteiligung unserer Partner aus der Industrie soll wieder ein starkes Signal für die Radiologie und für unsere beiden, befreundeten Fachgesellschaften aussenden!
Ihr
Martin Uggowitzer