Kongresskalendar

april

fri01marAll Daysat22jun10. Gemeinsamen Kongress der DRG und der ÖRG (RÖKO DIGITAL 2024)(All Day) Online

thu25aprAll Daysat27FFF Kurs - MSK – Mamma – Kopf/Hals: MODUL 3(All Day) Online

sun28aprAll Daywed01mayECIO 2024 – European Conference on Interventional Oncology(All Day) Convention Centre of Palma

mon29apr18:0019:00MRT der Prostata: Interaktive Falldiskusison mit Professor Baltzer (ONLINE, KOSTENLOS)18:00 - 19:00 Online

may

fri01marAll Daysat22jun10. Gemeinsamen Kongress der DRG und der ÖRG (RÖKO DIGITAL 2024)(All Day) Online

sun28aprAll Daywed01mayECIO 2024 – European Conference on Interventional Oncology(All Day) Convention Centre of Palma

wed01may14:00sat04(may 4)13:00Advanced MRI 202414:00 - 13:00 (4) Graz

wed01may14:00sat04(may 4)13:00Advanced MRI 202414:00 - 13:00 (4) Graz

sat04may09:0017:45MRT der Mamma: Basiskurs mit Professor Baltzer (ONLINE)09:00 - 17:45 Online

wed08mayAll Dayfri1010. Gemeinsamen Kongress der DRG und der ÖRG, Wiesbaden(All Day) Rhein-Main-KongressCenter, Friedrich-Ebert-Allee 1

sat11may09:0017:45MRT der Mamma: Expertenkurs „Fokus: Hintergrundandreicherung, DWI und intraduktale Läsionen“ (mit Prof. Baltzer und Prof. Dietzel)09:00 - 17:45 Online

mon13may18:0019:00CEM (Contrast Enhanced Mammography): Interaktive Falldiskussion mit Prof. Baltzer und Prof. Dietzel (KOSTENLOS ONLINE)18:00 - 19:00 Online

fri17may11:3016:30Workshop Neuro Bildgebung für alle11:30 - 16:30 JKU medSPACE, Krankenhausstraße 5

thu23may18:0020:15BREAST CANCER: SCIENCE AND CASES18:00 - 20:15 WERZERS HOTEL RESORT PÖRTSCHACH, Werzer Promenade 8

thu23may19:0020:00ÖRG Webinar: Bildgebung der Hüfte bei Impingement und Instabilität19:00 - 20:00 Online

sat25may(may 25)08:00sun26(may 26)17:00ÖGUM AUFBAUKURS Mammasonographie08:00 - 17:00 (26) Universitätsklinik Innsbruck

tue28mayAll Dayfri31ESGAR 2024 - 35th Annual Meeting and Postgraduate Course(All Day) Svenska Mässan, Mässans gata 24

june

fri01marAll Daysat22jun10. Gemeinsamen Kongress der DRG und der ÖRG (RÖKO DIGITAL 2024)(All Day) Online

sat01junAll Daytue04ET 2024 – European Conference on Embolotherapy(All Day) Messe Wien, Messeplatz 1

sat01jun09:0017:45Contrast Enhanced Mammography (CEM): Basiskurs mit Prof. Pascal Baltzer (ONLINE)09:00 - 17:45 Online

tue04jun(jun 4)08:30fri07(jun 7)16:30RADPATH | Vienna 202408:30 - 16:30 (7) Austria Trend Hotel Savoyen, Wien

mon17jun18:0020:15SCIENCE INTO PRACTICE: Neue Wege in der Therapie des lokalisierten Rektumkarzinoms18:00 - 20:15

mon17jun(jun 17)18:00fri21(jun 21)21:00Summerschool 2024 Breast Imaging with Dr. László Tabár: „A webinar-based, interactive, unique learning experience“ (online)18:00 - 21:00 (21) Online

fri21jun(jun 21)14:00sun23(jun 23)14:00GRUNDKURS ABDOMENULTRASCHALL INKL. BASIS NOTFALLSONOGRAPHIE14:00 - 14:00 (23) Hotel Messmer, Am Kornmarkt, Kornmarktstraße 16

sat22jun09:0017:45MRT der Prostata: Expertenkurs mit Professor Baltzer (online)09:00 - 17:45 Online

tue25jun18:0020:15abcsg in touch18:00 - 20:15 Austria Trend Hotel Congress Innsbruck, Rennweg 12a

thu27junAll Daysat29FFF Kurs - Thorax – Urogenitale Radiologie – GI: MODUL 3(All Day) Online

thu27jun19:0020:00ÖRG Webinar: Akutes Abdomen beim Kind19:00 - 20:00 Online

fri28junAll Daysat29ÖGUM- Grundkurs Abdomen mit Basisnotfallsonographie(All Day) Kolpinghaus Salzburg, Adolf-Kolping-Straße 10

august

fri23augAll Daysun25ÖRG Vorbereitungskurs zu den technisch-physikalischen Grundlagen der Facharztprüfung(All Day) THV - Internationales Trainingscenter für Human- und Veterinärmedizin

september

fri06sepAll DayMR-Trainer Untere Extremität mit Martin Breitenseher(All Day: friday)

sat07sepAll DayMR-Trainer Obere Extremität mit Martin Breitenseher(All Day: saturday) Gesundheitsplatz Horn, Hopfengartenstraße 21

thu12sep09:0015:30Herz CT Workshop09:00 - 15:30 Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin Radiologie, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien

sat14sepAll DayMRT der Mamma: Aufbaukurs (mit Pascal Baltzer und Matthias Dietzel - ONLINE)(All Day: saturday) Online

sat14sepAll Daywed18CIRSE 2024 – Cardiovascular and Interventional Radiological Society of Europe Annual Congress(All Day) Lisbon Congress Centre

thu19sepAll Daysat21ESOI Touchdown 2024(All Day) Ilustre Colegio Oficial de Médicos de Valencia, Av. de la Plata, 34, Quatre Carreres

thu19sep(sep 19)13:00sat21(sep 21)13:00R3 Imaging 202413:00 - 13:00 (21) Bodenseeforum Konstanz, Reichenaustraße 21

fri27sepAll Daysat28Gefäßbasiskurs und Small-Parts-Kurs(All Day) Kolpinghaus Salzburg, Adolf-Kolping-Straße 10

sat28sepAll DayUltraschallkurs Gelenke,Weichteile und Nerven (MSK)(All Day: saturday) Kolpinghaus, Baden bei Wien, Valeriestraße 10

october

wed02octAll Dayfri04Ultraschall 2024 - Dreiländertreffen(All Day) Salzburg Congress

fri04oct(oct 4)00:00sat05(oct 5)00:00Bildgebung mit Herz00:00 - 00:00 (5)

sat19octAll DayMRT der Mamma: Basiskurs (mit Pascal Baltzer und Matthias Dietzel - ONLINE)(All Day: saturday) Online

thu24octAll Daysat26ESCR Annual Scientific Meeting 2024(All Day) Valamar Lacroma

fri25oct08:0018:00MRT Prostata Workshop08:00 - 18:00 Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin Radiologie, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien

november

fri15novAll Daysat16ÖGUM- Grundkurs Abdomen mit Basisnotfallsonographie(All Day) Kolpinghaus Salzburg, Adolf-Kolping-Straße 10

thu21novAll Dayfri22FFF Kurs - Interventionelle Radiologie(All Day) Salzburg

thu21nov(nov 21)09:00fri22(nov 22)18:00Seminar für Skelettradiologie09:00 - 18:00 (22)

STATUTEN DER ÖSTERREICHISCHEN RÖNTGENGESELLSCHAFT, GESELLSCHAFT FÜR MEDIZINISCHE RADIOLOGIE UND NUKLEARMEDIZIN
(Austrian Society for Radiology And Nuclear Medicine)

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Vereinsstatuten überwiegend die männliche Form verwendet. Sie gilt sinngemäß selbstverständlich auch in der weiblichen Form.

§ 1. Name und Sitz
Die Gesellschaft führt den Namen Österreichische Röntgengesellschaft – Gesellschaft für medizinische Radiologie und Nuklearmedizin (abgekürzt ÖRG). Sie hat ihren Sitz in Wien.

§ 2. Zweck und Ziele
Zweck: Der Verein ist eine unpolitische, nicht auf Gewinn ausgerichtete, gemeinnützige Vereinigung, die ausschließlich und unmittelbar der Förderung der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Radiologie dient. Aufgabe des Vereins ist es stets, durch die Förderung von Wissenschaft, Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Radiologie den Bedürfnissen der Allgemeinheit in Bezug auf die Gesundheitsversorgung dienlich zu sein.
Ziele: Der Verein verfolgt die folgenden Ziele:
a) Förderung und Vervollkommnung der medizinischen Radiologie
b) Förderung und Festigung der Beziehungen der medizinischen Radiologie zu allen verwandten Disziplinen und Grenzgebieten
c) Festigung der Erweiterung des freundschaftlichen Verhältnisses unter den österreichischen Radiologen im Interesse des wissenschaftlichen Fortschrittes
d) Förderung des gegenseitigen Gedankenaustausches zwischen den Vertretern der medizinischen Radiologie einerseits und den Vertretern der physikalisch-technischen Fachgebiete andererseits
e) Festigung und Erweiterung der internationalen Beziehungen auf dem Gebiete der medizinischen Radiologie

§ 3. Tätigkeit
Die Verwirklichung des Zwecks des Vereins wird erreicht durch:
a) Ausrichtung der Facharztprüfung in Kooperation mit der Bundesfach- gruppe Radiologie der ÖÄK
b) Vorsorge für Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Personen, die in der medizinischen Radiologie tätig sind, sowie für die Erhaltung eines gleichmäßigen und hohen Standes der Kenntnisse dieses Personenkreises
c) Abhaltung, Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen, die der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Personen, die in der medizinischen Radiologie tätig sind, dienen
d) Unterstützung und Beratung der wirtschaftlichen Standeskörper, der in der medizinischen Radiologie tätigen Personen und anderer ärztlicher Organisationen

§ 4. Mittel
Die für die Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen materiellen Mittel werden durch jährliche Mitgliedsbeiträge, etwaigen Überschuss aus dem jährlichen Kongress, Veranstaltung von Fortbildungskursen, freiwillige Zuwendungen, Subventionen und durch die Verwaltung von Vermögen erreicht.

§ 5. Mitglieder
Die Gesellschaft besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:
1) Ordentliche Mitglieder
2) Fördernde Mitglieder
3) Ehrenmitglieder

1) Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können Fachärzte oder Ärzte in Ausbildung zum Fach Radiologie oder Nuklearmedizin, sowie Wissenschaftler aus nichtklinischen Fachrichtungen (Physiker, Chemiker, Biologen, Informatiker, Mathematiker, etc. ) des In- und Auslandes werden, die durch den wechselseitigen Austausch ihrer Kenntnisse und Erfahrungen die wissenschaftliche Förderung der medizinischen Bildgebung in den Fächern Radiologie und Nuklearmedizin zum Ziel haben. Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied ist ein schriftliches/elektronisches Ansuchen einzubringen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder kann diese ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2) Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder sind Personen oder juristische Personen, welche die Tätigkeit der Gesellschaft finanziell unterstützen. Diese sind in der Jahreshauptversammlung nicht stimmberechtigt.

3) Ehrenmitglieder
Personen, die durch besondere Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft, insbesondere der medizinischen Strahlenkunde, hervorragen, sowie Personen, welche die Ziele der Österreichischen Röntgengesellschaft – Gesellschaft für medizinische Radiologie und Nuklearmedizin wesentlich gefördert haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Gehen diese aus dem Stande der ordentlichen Mitglieder hervor, so behalten sie ihre Rechte als solche bei.

§ 6. Mitgliedsbeitrag
Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zur Leistung des von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Jahresbeitrages. Der Mitgliedsbeitrag der fördernden Mitglieder wird jeweils im Einvernehmen zwischen Vorstand und dem fördernden Mitglied festgelegt. Wird der Mitgliedsbeitrag nach Ablauf eines Jahres und nach Mahnung nicht entrichtet, so verliert der Schuldner die Mitgliedschaft. Eine allfällige Wiederaufnahme erfolgt unter den gleichen Umständen wie eine Neuaufnahme. Der Jahresbeitrag ist mit Beginn des Kalenderjahres an die Gesellschaft zu bezahlen. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages befreit.

§ 7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Aktive Mitglieder sind berechtigt an den Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.
Zutritt zur Jahreshauptversammlung haben alle Mitglieder die ihren Mitgliedsbeitrag vor der jeweiligen Jahreshauptversammlung bezahlt haben, sowie die Ehrenmitglieder, die aus dem Stande der ordentlichen Mitglieder hervorgegangen sind.
Nur ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht. Jedes Mitglied hat eine Stimme und das Stimmrecht darf nicht weitergegeben werden.
Nur ordentliche Mitglieder haben das Recht in den Vorstand gewählt zu werden.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch dem Ansehen und Zweck des Vereins geschadet werden kann. Alle Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse des Vorstandes zu beachten.
Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung ihres Mitgliederbeitrages in der von der Jahreshauptversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

§ 8. Wahlrecht
Nur die ordentlichen Mitglieder und, die aus deren Reihen hervorgegangenen Ehrenmitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht in der Österreichischen Röntgengesellschaft – Gesellschaft für medizinische Radiologie und Nuklearmedizin. Das Stimmrecht darf nicht weitergegeben werden

§ 9. Statutenänderung
Eine Änderung der Statuten kann nur auf Antrag des Vorstandes oder über schriftlich begründetes Verlangen von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder erfolgen. Eine Statutenänderung erfordert die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 10. Jahreshauptversammlung
Jährlich ist vom Vorstand die Hauptversammlung der Gesellschaft – die Jahreshauptversammlung – einzuberufen. Der Hauptversammlung sind insbesondere vorbehalten:
a) Beschlussfassung über die Tagesordnung
b) Jährliche Berichterstattung über die Leistungen der Gesellschaft
c) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer
d) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
e) Genehmigung von Rechtsgeschäften
f) Entlastung des Kassiers
g) Entlastung des Vorstandes
h) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
i) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
j) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins
k) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende
Fragen
Die Beschlussfassung geschieht mit Ausnahme der in den § 9, § 12 und § 20 vorgesehenen Fälle mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen.
Anträge sind spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand schriftlich vorzulegen.

§ 11. Austritt
Jedes Mitglied, welches der Gesellschaft nicht länger angehören will, hat seinen Austritt vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand anzuzeigen. Die Rechte des Austretenden erlöschen mit dem Ablauf jenes Jahres, für welches er seinen letzten Jahresbeitrag gezahlt hat.

§ 12. Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur auf Antrag des Vorstandes in einer Jahreshauptversammlung erfolgen:
– wegen unehrenhafter oder anderer schuldhafter Handlungen, die gegen die Interessen des Vereines gerichtet sind
– wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten
Die Abstimmung ist geheim. Für den Beschluss ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

§ 13. Vorstand
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus
– dem Präsidenten
– dem Past-Präsidenten
– dem Vizepräsidenten (= Präsident-elect)
– dem Beauftragten für Aus-, Fort-, und Weiterbildung
– dem Beauftragten für internationale Angelegenheiten
– dem Sekretär – dem Schriftführer
– dem Kassier
– dem Leiter der Akademie
– dem Vertreter der Bundesfachgruppe für Radiologie

Darüber hinaus ist ein nominierter Vertreter des Verbandes für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich ständig kooptiert. Der Vorstand kooptiert nach Bedarf weitere beratende Vorstandsmitglieder, die mit Sachaufgaben betraut werden und nach Erfordernis dem Vorstand zu berichten haben.
Kooptierte Vorstandsmitglieder sind antrags-, aber nicht stimmberechtigt.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Dem Vorstand obliegt die Leitung der Gesellschaft. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
– Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis
– Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses
– Vorbereitung und Einberufung der Jahreshauptversammlung – Information an die Vereinsmitglieder über Vereinstätigkeiten, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss
– Verwaltung des Vereinsvermögens
– Einrichtung, Auflösung und Definition des Tätigkeitsbereiches der Arbeitsgruppen
– Bestellung der Arbeitsgruppenleiter und deren Stellvertreter
Der Präsident leitet die Gesellschaft und vertritt dieselbe nach außen gegenüber dritten Personen. Ausfertigungen und Kundmachungen erfolgen durch den Präsidenten sowie den Sekretär oder bei Verhinderung des Sekretärs durch ein weiteres gewähltes Vorstandmitglied.
Der Schriftführer führt die Protokolle der Hauptversammlungen und des Vorstandes.

§ 14. Wahl der Vorstandsmitglieder
Die Wahl sämtlicher Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer der Gesellschaft erfolgt in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Mit Ausnahme des Vizepräsidenten werden Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt. Der Vizepräsident rückt nach Ablauf dieser Periode zum Präsidenten für eine weitere Funktionsperiode von 2 Jahren auf. Der Präsident gehört nach Ablauf seiner Funktionsperiode von 2 Jahren für weitere 2 Jahre als Past-Präsident dem Vorstand an. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind beliebig wiederwählbar.Jede während einer Funktionsperiode frei gewordene Position ist durch Vorstandsbeschluss zu besetzen und dauert bis zum Ende der betreffenden Funktionsperiode. Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Vorstandes sind 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung an die Mitglieder der ÖRG auszusenden. Die Leiter und Stellvertreter der Arbeitsgruppen werden in der Jahreshauptversammlung vom Vorstand bestellt.

§ 15. Arbeitsgruppen (AG)
Durch Beschluss des Vorstandes werden innerhalb der ÖRG Arbeitsgruppen gebildet, welchen speziell in diesen Gebieten interessierte Mitglieder der ÖRG angehören. Die Leiter und ihre Stellvertreter werden für eine Dauer von 2 Jahren vom Vorstand der ÖRG bestellt. Eine Aufnahme in eine der Arbeitsgruppen erfolgt über formlosen Antrag an den Leiter der Arbeitsgruppe.
Die Arbeitsgruppen sind berechtigt dem Vorstand einen Vorschlag für die Bestellung von Leiter und Stellvertreter vorzulegen. Die AG sollen alle zwei Jahre im Rahmen des ÖRG-Kongresses oder einer ähnlichen Veranstaltung der ÖRG – eine Arbeitsgruppenversammlung abhalten, in welcher Vorschläge für die Bestellung des AG-Leiters und seines Stellvertreters präsentiert werden sollen. Die Arbeitsgruppen geben ihren Vorschlag dem Vorstand bekannt. Eine einmalige Wiederbestellung der Leiter und ihrer Stellvertreter ist möglich.
Bei mangelndem Interesse oder mangelnder Aktivität können Arbeitsgruppen durch Beschluss des Vorstandes der ÖRG aufgelöst werden.
Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppen und ihrer Leiter/Stellvertreter gehören:
– Organisation von Prüfern entsprechend des AG-Inhaltes bei der Facharztprüfung
– Erstellung und Aktualisierung des Lehrzielkataloges entsprechend dem AG-Inhalt
– Themenbezogene Ansprechpartner gegenüber interessierten Mitgliedern bzw. den wissenschaftlichen Organisatoren von Fortbildungsveranstaltungen
– Kontakte mit anderen nationalen und internationalen Gesellschaften
– Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Fortbildungen, themenbezogene Hilfe in der Gestaltung Österreichischer Röntgenkongresse oder ähnlicher Veranstaltungen (z.B. FFF-Kurse der ÖRG Akademie)
– Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes, welcher auf der Website veröffentlicht wird
– Abhaltung einer zumindest alle 2 Jahre stattfindenden Arbeitsgruppen- versammlung

§ 16. Vermögensverwaltung
Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung der Gesellschaft verantwortlich. Er wird von der Jahreshauptversammlung entlastet.

§ 17. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer
Der Verein verfügt über zwei Rechungsprüfer, die von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sollte die Bestellung von Rechnungsprüfern schon vor der nächsten Generalversammlung erforderlich werden, werden die Rechnungsprüfer vom Vorstand bestellt. Bei den Rechnungsprüfern muss es sich nicht um Einzelpersonen handeln. Die Rechnungsprüfer müssen unabhängig und unbefangen sein.
Die Bestimmungen über Bestellung, Enthebung und Rücktritt des Vorstandes gelten mutatis mutandis für die Rechnungsprüfer.
Die Rechnungsprüfer prüfen die Finanzgebarung des Vereins hinsichtlich ordnungsgemäßer Buchführung und der satzungsgemäßen Verwendung des Vereinsvermögens und der Vereinsmittel und verfassen innerhalb von vier Monaten nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand einen Prüfungsbericht. Der Vorstand stellt den Rechnungsprüfern alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die Rechungsprüfer sind dem Vorstand Rechenschaft schuldig. Der Vorstand behebt alle von den Rechnungsprüfern hinsichtlich der Finanzgebarung des Vereins festgestellten Mängel und trifft alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr jeglicher Gefahren für den Verein, die ihm die Rechnungsprüfer zur Kenntnis gebracht haben. Der Vorstand unterrichtet die Vereinsmitglieder über den Prüfungsbericht. Die Unterrichtung der Mitglieder hat im Rahmen der Jahreshauptversammlung in Anwesenheit der Rechnungsprüfer zu erfolgen.
Sollten die Rechnungsprüfer ermitteln, dass der Vorstand seine Pflichten hinsichtlich der Buchführung auf anhaltende und schwerwiegende Weise verletzt und innerhalb des Vereins auf kurze Sicht keine rasche und wirksame Abhilfe zu erwarten ist, haben die Rechnungsprüfer vom Vorstand die Anberaumung einer Generalversammlung zu verlangen. Die Rechnungsprüfer haben zudem selbst das Recht auf Anberaumung einer Generalversammlung.
Für die Rechnungsprüfer gelten weiters die im Österreichischen Vereinsgesetz 2002 festgelegten Rechte und Pflichten.
Sollte gemäß Vereinsgesetz die Bestellung eines Abschlussprüfers erforderlich werden, wird von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr ein Abschlussprüfer gewählt. Für den Abschlussprüfer gelten weiters die in diesem Abschnitt für die Rechungsprüfer verordneten und die im Österreichischen Vereinsgesetz 2002 festgelegten Rechte und Pflichten.

§ 18. Schiedsgericht
Bei allen Streitigkeiten in Gesellschaftsangelegenheiten entscheidet ein Schiedsgericht. Dieses wird in der Weise zusammengesetzt, dass jeder Streitteil ein Mitglied der Gesellschaft zum Schiedsrichter wählt und der Präsident der Gesellschaft bzw. ein von diesem nominiertes Mitglied des Vorstandes Vorsitzender des Schiedsgerichtes ist. Das Schiedsgericht entscheidet im Rahmen der Satzungen der Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen und fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig.

§ 19. Spenden
Über die Art der Verwendung von Spenden, welche der Gesellschaft ohne ausdrückliche Widmung zu fließen, hat der Vorstand in der nächsten Jahreshauptversammlung zu berichten und entsprechende Verwendungs-anträge zu stellen. Spender und Spende sind in das Protokoll der Jahreshaupt-versammlung einzutragen.

§ 20. Auflösung
Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jahreshauptversammlung und nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Diese Jahreshauptversammlung hat auch – sofern ein Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser – das nach Abdeckung der Passiva verbleibenden Vereinsvermögen – zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer gemeinnützigen Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke, im Sinne des §§34 ff der Bundesabgabenordnung, wie dieser Verein verfolgt. Bevorzugterweise soll eine Organisation gewählt warden, welche die Forschung, den Bildungsauftrag und die Wissenschaft im Bereich der Radiologie fördert. Das Gleiche ist gültig, sollte der Verein seinen gemeinnützigen Zweck einstellen.
Der letzte Vorstand des Vereins hat schriftlich die freiwillige Auflösung der Vereinsbehörde mitzuteilen und diese entsprechend zu veröffentlichen.

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